Steueränderungen zum Jahreswechsel

ponikwar | steuerberatung | unternehmensberatung, 23. Januar 2012

„Den Überblick über alle Änderungen im Steuerrecht zu behalten ist auch für Profis eine Herausforderung“ so Steuerberaterin Manuela Ponikwar. Zum neuen Jahr gab es auch heuer wieder eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen.

Wer sich selbst um seine Steuern kümmert, muss sich also regelmäßig über Änderungen, laufende Verfahren oder richterliche Entscheidungen informieren, um potentielle Vorteile zu nutzen.

Hinter dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat sich viel heiße Luft verborgen aber auch so manche positive Überraschung z.B. die Vereinfachungen beim Abzug von Kinderbetreuungskosten und dem Wegfall der schädlichen Einkommensgrenze für volljährige Kinder.
Vom ‚Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften‘ (kurz BeitrRLUmsG) allerdings haben die meisten noch nicht viel gehört:

Ein sehr wesentlicher Punkt darin war der Beschluss, dass Studien- und Ausbildungskosten doch keine vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein können. Umgünstig für viele Studenten, die nach drei richtungsweisenden Urteilen des BFH im letzten Sommer große Hoffnung hatten, ihre Aufwendungen abzusetzen.

Dass dies jetzt nicht der Fall sein wird, ist vielen kaum bekannt. Dabei hilft die Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für die eigene Berufsausbildung von maximal 4.000 EUR auf 6.000 EUR pro Jahr nur wenigen.
„Die Sonderausgaben laufen immer nur gegen die ermittelten Einkünfte, bei Studenten sind diese wegen ihrer geringen Höhe meist nicht steuerpflichtig, der Sonderausgabenabzug läuft also ins Leere“ erklärt Steuerberaterin Ponikwar .
Ein Verlustvortrag, der in späteren Jahren steuerliche Entlastung schafft, kann hierdurch also nicht entstehen. Hoffnung besteht nun trotzdem wieder, nachdem ein Pilot Klage erhoben hat, an die man sich im Einspruchsverfahren einklinken sollte.

Folgende Beispiele weiterer wesentlicher Änderungen für Familien traten jetzt zum 01.01.2012 in Kraft:

1) Der Werbungskostenpauschbetrag für Beschäftigte ist bereits für 2011 von 920 auf 1.000 EUR im Jahr gestiegen. Der Lohnsteuerkorrektur für 2011 erfolgt für 2011 vollumfänglich im Dezember.

2) Die Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge eines Kindes beim Ausbildungsfreibetrag bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung entfällt ab 2012 vollumfänglich, weiterführende Vereinfachungen bestehen.

3) Der Abzug von Kinderbetreuungskosten unterliegt nicht mehr den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie der Erwerbstätigkeit

4) Eine verbilligte Vermietung z.B. an Angehörige wird vollumfänglich steuerlich berücksichtigt, wenn die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete ist, die Prüfung der Totalüberschussprognose wird komplett aufgegeben.

5) Änderungen bei der Betrieblichen Altersversorgung und Neuabschluss von privaten Altersvorsorgeverträgen

Auch für Unternehmen gibt es wieder eine Vielzahl von Änderungen.

Die Steuerkanzlei ponikwar | steuerberatung | unternehmensberatung aus Grasbrunn im Münchner Osten hält dazu am 15. Februar 2012 beim Ortsverband Haar-Trudering des Bund der Selbständigen (BDS) Bayern e.V. einen kostenlosen Vortrag, zu dem alle Interessierten herzlichen eingeladen sind.

Weitere Informationen unter www.ponikwar.de oder www.haar-trudering.de.

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