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(PresseEcho.de) Das war knapp – erst auf Initiative des Bundesrats kam der Vermittlungsgutschein (VGS) in die Verlängerung. Arbeitslose können nun zunächst bis Ende 2011 die für sie kostenlose Tätigkeit der privaten Arbeitsvermittlung (PAV) in Anspruch nehmen.
Die Regierungskoalition fand trotz positiver Stellungnahmen von DIHK und BDA nicht die Entschlossenheit ihre klare Aussage im Koalitionsvertrag in die Tat umzusetzen und den VGS zu ent-fristen. Sogar das IAB, das wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit, weist in seinem Forschungsbericht 2/2008 daraufhin, dass in mehreren Studien dem VGS eine positive Wirkung auf die Beschäftigungschancen bescheinigt wird.
In der Begründung zur Änderung von § 421g SGB III stellt die Bundesregierung einen ganz anderen Aspekt in den Vordergrund: „Die frühzeitige Verlängerung des Vermittlungsgutscheins gibt den privaten Arbeitsvermittlern mehr Planungssicherheit als eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt.“ (BT-Drs 17/2454)
Allerdings haben die Koalitionsparteien von CDU/CSU und FDP die Arbeitsmarktpolitik in 2011 erneut auf die Tagesordnung gesetzt und damit die Möglichkeit u. a. mit der Entfristung sowie dem Ausbau des VGS den privaten Arbeitsvermittlern tatsächliche Planungssicherheit zu geben und so Arbeitslose effizienter zu vermitteln.
Der Vermittlungsgutschein ist im Zeitraum von April 2002 bis Dezember 2009 mit fast 400.000 erfolgreichen Vermittlungen ein wichtiges Instrument für aktiv Arbeitsuchende geworden.
Selbst das IAB bestätigt in seinem Kurzbericht 9/2010, dass bei der Bundesagentur eher verwaltet, als vermittelt wird. Mit ihren Durchführungsbestimmungen zum VGS gefährdet die Bundesagentur die Erfolge in der PAV, in dem sie die Voraussetzungen für die Erteilung des VGS und das Verfahren sowie die Abwicklung und Auszahlung nachhaltig verschlechtert. Die neuste sog. BA-VGS ist inzwischen 22 Seiten lang.
Daher macht auch die vom DGB kürzlich vorgeschlagene Umwandlung des VGS in eine Ermessensleistung keinen Sinn. Im Gegenteil: Die PAV ist als gleichberechtigter Wettbewerber gegenüber der Bundesagentur zu stärken.
Auch für Einsparungen im Bundeshaushalt rechnet sich der VGS: Die durchschnittliche Kosten pro Vermittlung betragen „nur“ 1.468 Euro. Demgegenüber ergibt sich bei der staatlichen Vermittlung aus den Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit für 2007 aufgrund der Betreuungsschlüssel und dem Jahresdurchschnittsbestand an Arbeitslosen ein Aufwand von 5.268 Euro pro Vermittlung. Zudem fallen die Kosten für den VGS nur bei erfolgreicher Vermittlung an, im Gegenzug entfällt die Zahlung von Arbeitslosengeld. (Quelle: Prof. Dr. D. Hegele, Der Vermittlungsgutschein, 2009)JobJäger.com unterstützt mit seinem Internetportal und der persönlichen Betreuung durch das aktive Jobmanagement die schnelle, gezielte und bundesweite Vermittlung von Arbeitssuchenden.Daniel Paszkowski
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