Pressemitteilung vom 01.01.2010 15:48 Uhr
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Riester Darlehen und Wohn Riester Förderung ab 2010 von Politik vereinfacht

(PresseEcho.de) Ab dem 2010 entfällt die bisherige Übergangsregelung zur Entnahme von Riester Guthaben aus bereits bestehenden Riester Verträgen.

Die Abschaffung der bisher im Gesetz vorgegebenen Mindestgrenze von 10.000 Euro erleichtert die Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum für viele Bauherren.

Das bisher angesparte Riester Guthaben kann entweder ganz zu 100 Prozent oder bis zu 75 Prozent zugunsten der Anschaffung, Herstellung von selbstgenutzten Wohneigentums oder für den einmaligen Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum verwendet werden, ohne das eine schädliche Verwendung eintritt.

Eine Rückzahlung des entnommenen Betrages in den Riester Vertrag ist gegenüber dem bisherigen Recht nicht mehr zwingend erforderlich, aber noch möglich um spätere Einzahlungen wieder aufzunehmen.

Die verbesserten Entnahme Regelungen gelten allerdings nur für ab 2008 angeschaffte oder hergestellte selbstgenutzte Objekte.

Die Baufinanzierungsexperten vom Baugeldvermittler Riesterhyp www.riesterhyp.de können eine Entnahme des bisher angesparten Riester Guthabens nur empfehlen, da zukünftige Bauherren so mehr Eigenkapital zur Verfügung haben und weniger Kreditmittel zur Baufinanzierung aufnehmen müssen.

"Das spart nicht nur Zinskosten, sondern verkürzt auch die Gesamtlaufzeit der Baufinanzierung", weiss Finanzierungsexperte Altemeier von Riesterhyp Baufinanzierung.

www.riesterhyp.deDer Baugeldvermittler www.riesterhyp.de ist das einzige Unternehmen, das sich auf Riester Darlehen und Wohn Riester Förderung deutschlandweit spezialisiert. Die Finanzierungsexperten von Riesterhyp vergleichen alle am Markt befindlichen Riester Darlehen und finden so die beste Finanzierungslösung.



Riesterhyp
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Herr Altemeier
info@riesterhyp.de

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