Pressemitteilung vom 12.09.2008 22:51 Uhr
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Angriff auf die Pressefreiheit

(presseecho) Stuttgart. Vom Leiter des Jugendamts Stuttgart, Bruno Pfeifle, erhielt der freie Journalist und Redakteur Michael Mosuch schriftlich die Mitteilung, dass „aufgrund der Vorfälle der letzten Wochen“ und einer Internetveröffentlichung, die ebenfalls der Journalist Michael Mosuch „zu verantworten habe“, diesem ab sofort Hausverbot für alle Dienststellen des Jugendamts der Landeshauptstadt Stuttgart erteilt sei.

Da die Funktion von Herrn Michael Mosuch als freier Journalist, der u.a. für diverse Nachrichtenportale tätig ist, hinlänglich bekannt ist und er selbst sich in den vorangegangenen Gesprächen eindeutig als Journalist zu erkennen gab, ist der unbegründete Verweis aus einem öffentlichen Gebäude bzw. die unbegründete Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Journalisten ein bedauerlicher Angriff auf das Deutsche Grundrecht der Pressefreiheit.

Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die journalistische Tätigkeit der Berichterstattung im vorliegenden Fall –auch– über Informanten weiterhin sicher gestellt ist.


Sind unangenehme Recherchen der Grund?

Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei der von Amtsleiter Pfeifle so bezeichneten „Internetveröffentlichung“ um eine über das Thema Kindesentzug berichtende Website in einem aktuellen Fall am Beispiel des Jugendamts Stuttgart handeln muss.

Die von Amtsleiter Bruno Pfeifle behaupteten „Vorfälle der letzten Wochen“ fanden niemals statt und konnten auch auf mehrfache schriftliche Nachfrage seitens des Redaktionsbüros Stuttgart nicht konkretisiert werden. Eine konkrete und offizielle Begründung seitens des Jugendamts Stuttgart für dessen Verhalten sowie für die Erteilung eines Hausverbots gegenüber Journalisten liegt nicht vor.

Nicht erst seit Vorliegen des Schreibens von Amtsleiter Bruno Pfeifle, welches auf den 15. August 2008 zurückdatiert wurde, manifestiert sich das offenkundig verfassungswidrige Verhalten des Jugendamts Stuttgart. Vielmehr ist diese Haltung bereits seit dem 20. Juni 2008 festzustellen, als der Journalist Michael Mosuch ein vorher vereinbartes Gespräch mit der Leiterin der Bereitschaftspflege Waltraud Stuntebeck führte.

Der Gesprächsverlauf fand offensichtlich nicht den Gefallen von Stuntebeck. Er legt jedoch nahe, dass Stuntebeck möglicherweise unbedachte und für das Jugendamt Stuttgart extrem unvorteilhafte Äußerungen getätigt haben könnte, welche im Nachgang den Unmut bestimmter Mitarbeiter des Jugendamts Stuttgart, insbesondere aber bei Amtsleiter Bruno Pfeifle hervorgerufen haben könnten.

Hierfür spricht ein entsprechendes Schreiben der Gewerkschaft ver.di, in welchem eine Rechtsassessorin Marija Kostic die „Wahrnehmung der rechtlichen Interessen“ von Stuntebeck anzeigt. In dem Schreiben, ebenfalls datiert auf den 15. August 2008, soll dem Redaktionsbüro Stuttgart sowie dem Journalisten Michael Mosuch untersagt werden, das aufgezeichnete Material zu verwerten.

Alle Kontaktaufnahmen mit dem Jugendamt, so Pfeifle weiter, würden nur noch in schriftlicher Form entgegengenommen. E-Mails oder Anrufe würden von den Mitarbeitern des Jugendamts Stuttgart nicht mehr angenommen. Leider ist hierzu festzustellen, dass sämtliche an das Jugendamt Stuttgart gerichteten Schreiben zur Aufklärung der Sachlage seit dem 20. Juni 2008 vom Jugendamt Stuttgart nicht oder in nachweislich wahrheitswidriger Weise beantwortet wurden.

Das Redaktionsbüro Stuttgart vermutet, dass die Recherchen im aktuellen, durch das Jugendamt Stuttgart zu verantwortenden Kindesentzugs-Fall „Die Akte Nina“ sowie weiterer Veröffentlichungen z.B. zum Fall Lorenz –in welchem durch das Fehlverhalten von Amtsleiter Bruno Pfeifle sowie des Tübinger Gutachters
Prof. Dr. Gunther Klosinski drei Mädchen in Lebensgefahr gerieten–
nicht den Gefallen des Jugendamts Stuttgart fanden. Nach Pfeifles damaliger Aussage hätten die Mädchen „ausreichend Hilfe erhalten“.


Allgemeiner Sozialdienst unter öffentlichem Druck hilflos

Auch der

Leiter des ASD Stuttgart Bad-Cannstatt
Helmut Petzina
Tel: (0711) 216-4666

teilte dem Journalisten Michael Mosuch auf dessen Nachfrage zum Sachstand im Fall „Die Akte Nina“ u.a. folgendes mit:

·„Bitte drohen Sie mir jetzt nicht mit der Macht der Presse!“
·„Ich schiebe meine Arroganz nicht zur Seite.“
·„Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte? – Ich kenne solche Schweinereien nicht!“


Verfassungsfeindliche Hetzer im Jugendamt Stuttgart?

Amtsleiter Bruno Pfeifle weist darüber hinaus in seiner Mitteilung an den Journalisten Michael Mosuch „auf das Schärfste zurück“, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Jugendamts Stuttgart hätten volksverhetzende Äußerungen in die Öffentlichkeit gebracht.

Hierzu ist mitzuteilen: Die Äußerungen, welche den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten, gingen eindeutig und nachweisbar von einem namentlich zuordenbaren Mitarbeiter des Jugendamts Stuttgart aus und liegen inzwischen der Generalstaatsanwaltschaft vor.

Das Jugendamt Stuttgart ist ein öffentliches Gebäude, für das – wenn überhaupt – nur bei erheblichen Vergehen ein Hausverbot erteilt werden kann. Eine konkrete und offizielle Begründung für das Hausverbot liegt dem Redaktionsbüro Stuttgart nicht vor und wurde auf auch schriftliche Nachfrage verweigert. Aus der Sicht des Redaktionsbüros Stuttgart ist es ein unglaublicher Vorgang und eine gesetzeswidrige Einschränkung der Pressefreiheit, wenn ein Journalist ohne Begründung an der Ausübung seines Berufes bei der Berichterstattung über ein öffentliches Ereignis gehindert und noch dazu mit Hausverbot belegt wird.




Bitte an die Kollegen

Das Redaktionsbüro Stuttgart bittet die Kollegen aus Presse, Funk und Fernsehen um Veröffentlichung der Vorgänge, denn es gilt den Anfängen zu wehren, dass öffentliche Ämter sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Journalisten akzeptieren, die ihnen angenehm erscheinen und die gesetzlich garantierte Pressefreiheit – einschließlich einer kritischen Berichterstattung – willkürlich einschränken.


Aus ermittlungstaktischen Gründen besteht Sperrfrist für den Inhalt dieser Pressemitteilung bis 15. September 2008.

Diese Pressemitteilung steht Ihnen unter

http://www.mosuch.de/pm/20080912.pdf

zum Download zur Verfügung.

Herr Michael Mosuch steht Ihnen für weitere Auskünfte unter
Tel: (0711) 3803916 oder 0177-7531908 gerne zur Verfügung.
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